SCC & SCP MANAMGEMENTSYSTEME FÜR ARBEITSSICHERHEIT

Wesentliche Änderungen durch SCC 2011

Das SCC-Regelwerk Version 2011 ist seit 01.01.2012 in Kraft getreten. Es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis 30.06.2012. In diesem Zeitraum können Erst- und Re-Zertifizierungen sowohl nach Version 2007 als auch nach Version 2011 durchgeführt werden.
Ab 01.07.2012 sind Erst- und Re-Zertifizierungen nur noch nach Version 2011 möglich. Für alle gemäß Version 2007 durchgeführten Zertifizierungen erfolgen auch die Überwachungsaudits auf Basis Version 2007.

 

 

Umstellung von SCC Version 2007 auf SCC Version 2011:

  • Im Zuge des nächsten Re-Zertifizierungsaudit.
  • Im Zuge des nächsten periodischen Audits mit einem Mindestzeitaufwand in Höhe von 120 % des periodischen Audits.
  • Die Umstellung erfolgt im Zuge eines Deltaaudits mit einem Mindestzeitaufwand in Höhe von 20 % des Mindestzeitaufwands für ein periodisches Audit, mindestens jedoch mit 0,5 MT.

Umstellung von SCC** Version 2011 auf SCCp Version 2011:

    • Im Zuge des nächsten periodischen Audits oder Re-Zertifizierungsaudits.

Die Umstellung erfolgt im Zuge eines Deltaaudits mit einem Mindestzeitaufwand in Höhe von 20 % des Mindestzeitaufwands für ein periodisches Audit, mindestens jedoch mit 0,5 MT.

Schulungen und Prüfungen:

  • Alte Personenzertifikate gelten weiter.
  • Übergangszeit: bis 30.6.2012 ist die Prüfung noch nach Version 2007 möglich.
  • Ab 01.07.2012 Prüfung nur mehr nach Version 2011.

Safety Certificate Contractors (SCC*/ SCC**/ SCCP)

Steht für Safety Certificate Contractors (SCC) und ist ein akkreditiertes Managementsystem für Arbeitssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (SGU) unter Berücksichtigung der relevanten gesetzlichen Vorschriften; in Österreich speziell des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) und die mitgeltenden Verordnungen für Kontraktoren / das produzierende Gewerbe.

Safety Certificate Personnel Leasing (SCP)

Steht für Safety Certificate Personnel Leasing (SCP). SCP-Zertifikate können Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-System implementiert haben. Personaldienstleister sind Unternehmen, die Personal an andere Unternehmen gemäß Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG überlassen.

Anwender für diese SGU-Systeme gemäß SCC / SCP Forderungen sind insbesondere Fremdfirmen (Kontraktoren) oder Personaldienstleister (Überlasser), die für einen Auftraggeber, ggf. auf dessen Gelände, tätig sind und dort sicherheitsrelevante Arbeiten ausführen. Zu den sicherheitsrelevanten Arbeiten zählen z.B. Wartungen an Produktionsanlagen, Montage- und/oder Bauarbeiten sowie Neu- und Umbauten an Anlagen. Dabei ergeben sich sowohl für den Auftraggeber als auch für den Kontraktor und für die überlassenen Mitarbeiter besondere Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards. So muss sichergestellt sein, dass das Einbinden des Kontraktors bzw. des überlassenen Personals zu keiner erhöhten Gefährdung auf dem Werksgelände des Auftraggebers führt.
Um hier einen einheitlichen Standard zu erhalten, wurden unter der Führung von Mineralöl- und Chemieunternehmen die SGU-Managementsysteme und die zugehörige SCC*/**/p und die SCP- Checklisten erarbeitet. Seit dem Jahr 1996 ist dieses System in Deutschland ein akkreditiertes System zur Zertifizierung der SGU-Managementsysteme von Kontraktoren. In Österreich wurden durch das 1998 gegründete Sektorkomitee-SCC Austria die Unterlagen so aufbereitet, dass vom BMWA auch österreichische Zertifizierungsorganisationen für die Zertifizierung nach den SCC / SCP-Richtlinien akkreditiert werden konnten.

Ziel beider Managementsysteme ist es, die Fremdfirmen (Kontraktoren) und Zeitarbeitskräfte nach dem AÜG auf ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau zu bringen, wie das der Auftraggeber.

Zielgruppe – Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Der Nachweis eines SGU-Standards SCC oder SCP wird vermehrt von Kontraktoren bzw. Personalbereitsteller (Überlasser) zu erbringen sein, die zu den Branchen Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Metallver- und -bearbeitung, Elektro-, Mess- und Regeltechnik, Gerüstbauer, Deckenhersteller, Maler, Bodenleger, Industriereinigung gehören bzw. die Leiharbeitskräfte an Beschäftiger verpflichten, die einen erhöhten Qualifikationsstandard hinsichtlich SGU voraussetzen. Auch Architektur- und Ingenieurbüros, wenn von diesen Bauleitungs- und Baukoordinationsfunktionen wahrgenommen werden, zählen dazu.

Motivation und Nutzen von SCC - SCP

Für viele Betriebe ist die SCC bzw. SCP-Zertifizierung eine Notwendigkeit geworden, um Arbeitsaufträge von bestimmten Industriebranchen zu erhalten.

Nutzen für den Auftragnehmer (Kontraktor) und Personaldienstleister (Überlasser)

  • Wettbewerbsvorteil für zertifizierte Unternehmen durch die Optimierung des Arbeits- u. Gesundheitsschutzes im Unternehmen.
  • Förderung des Sicherheitsbewusstseins der operativ tätigen Führungskräfte und Mitarbeiter durch die SGU-Schulung und Prüfung.
  • Verbesserung der Organisations- und Arbeitsabläufe.
  • Reduzierung von Unfallquoten und Ausfallzeiten, dadurch Kostensenkung durch geringeres Unfallgeschehen im eigenen Unternehmen und auf Baustellen.
  • Verbesserte Rechtssicherheit und Nachweispflicht.

Für den Auftraggeber

  • Reduktion der Unfallfolgekosten im eigenen Einflussbereich.
  • Entscheidungshilfe bei der Lieferantenauswahl.
  • Positive Beeinflussung des SGU Verhaltens der eigenen Mitarbeiter.
  • Gute Reputation gegenüber Behörden.
  • Steigerung des Images Ihres Unternehmens.

Kriterien für eine Zertifizierung

Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 2 Scopes (Zielgruppen) unterschieden:

Scope I:

SCC* (Eingeschränktes Zertifikat)

Dieses Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz und ist in der Regel für kleine Unternehmen (≤ 35 MitarbeiterInnen pro Kalenderjahr einschließlich Leasingpersonal und Praktikanten im gesamten Unternehmen) bestimmt. In diesem Bereich darf kein Einsatz von Subunternehmen (Werkvertrag) gegeben sein.

SCC** (Uneingeschränktes Zertifikat)

Das große SCC-Zertifikat SCC** benötigen Unternehmen mit mehr als 35 MitarbeiterInnen (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und Leasingpersonal) und Betriebe, die als Generalunternehmer (Hauptkontraktoren) auftreten und weitere Subkontraktoren beauftragen.
Die Zertifizierung basiert auf einer Fragen- und Prüfliste aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement. Das Hauptgewicht der Fragen liegt auf den Punkten Sicherheit und Gesundheitsschutz. Dabei werden so gut wie alle gängigen Elemente der betrieblichen Arbeitssicherheit abgedeckt. Der Bereich Umweltschutz ist mehr allgemein gehalten und stellt keine Konkurrenz zu den bestehenden Umweltschutzmanagement-Normen dar.

SCCP (Uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie)

Dieses SCC-Zertifikat SCCp gilt uneingeschränkt für die Petrochemie. Neben den Anforderungen unter SCC** wird hier noch die Erfüllung spezieller auf die petrochemische Industrie zugeschnittener Beurteilungskriterien gefordert.

Scope II:

SCP (Uneingeschränktes Zertifikat)

Ein SCC-Zertifikat gemäß SCP-Checkliste können ausschließlich Personaldienstleiter erlangen, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben.

Unfallstatistik und Unfallhäufigkeit

An die Zertifikatsvergabe werden strenge Bewertungsmaßstäbe gestellt. Das Dokument A03 enthält unter anderem die Anforderung, dass das Unternehmen mit einem SCC*-, SCC**- und SCCp-Zertifikat eine Unfallstatistik führen und die ermittelten Unfallhäufigkeiten unter den SCC-Schwellenwerten liegen muss. Im vorliegenden Dokument A06 sind Erläuterungen zur Erfüllung dieser Vorgabe enthalten.

Unfallstatistik

Bei der Ermittlung der Anzahl der Arbeitsunfälle sind Arbeitsunfälle aller Beschäftigten, die im Geltungsbereich des SCC-Zertifikats tätig sind (einschließlich Lehrlinge, Praktikanten und überlassene Leiharbeitnehmer sowie Ein-Mann-Subunternehmen), zu berücksichtigen.
Zu betrachten sind Arbeitsunfälle mit Arbeitsausfall ≥ einem Arbeitstag ohne Unfalltag (Wegeunfälle werden nicht berücksichtigt).

In der Unfallstatistik sind Angaben zu machen über:

  • Anzahl der Arbeitsunfälle pro Kalenderjahr
  • geleistete Arbeitsstunden pro Kalenderjahr
  • Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten pro Kalenderjahr

Die Unfallstatistik ist von der Geschäftsleitung des zu zertifizierenden Unternehmens durch Unterschrift zu bestätigen.

Unfallhäufigkeit

Bei den anzugebenden Unfallhäufigkeiten handelt es sich um das Mittel der letzten drei Kalenderjahre. In Unternehmen, die erst ein oder zwei Jahre existieren, ist der Schnitt der letzten zwei Kalenderjahre bzw. der Wert des letzten Kalenderjahres zugrunde zu legen.
Zur Berechnung der durchschnittlichen Unfallhäufigkeit der letzten drei Kalenderjahre ist die Summe aller Arbeitsunfälle der letzten drei Kalenderjahre in Bezug zu setzen zur Summe der geleisteten Arbeitsstunden der letzten drei Kalenderjahre.
Die Unfallhäufigkeit UH (Anzahl Unfälle* x 106 / Arbeitsstunden) darf max. 40 bzw. muss nach 3 Jahren um 20% gesenkt sein.

*) Bei der Berechnung werden Unfälle mit Arbeitsausfall ab einem Kalendertag ohne Unfalltag zugrunde gelegt. Wegunfälle werden nicht berücksichtigt.

Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften

Ein wesentlicher Bestandteil des SCC/SCP sind die Forderungen, die an die Ausbildung von operativen Führungskräften der Kontraktoren und der Personaldienstleiter sowie deren eigenen Mitarbeitern und Arbeitskräften gestellt werden. Um einen einheitlichen Ausbildungsstandard zu gewährleisten, wurden vom SK-SCC Austria die Ausbildungsinhalte, -zeiten und Prüfkriterien verbindlich festgelegt.
Die SGU-Schulung der operativ tätige Mitarbeiter kann unternehmensintern durch interne bzw. externe Sicherheitsfachkräfte oder durch den betreuenden sicherheitstechnischen Dienst durchgeführt werden. Am Ende der 3 tägigen Schulung (bei gut vorgebildeten MitarbeiterInnen 1 Tag) ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Bei diesem Multiple-Choice-Test (1 von 4 Möglichkeiten ist richtig) müssen 40 Fragen aus 14 Sachgebieten innerhalb von 60 Minuten ohne Hilfsmittel bearbeitet werden, wobei mind. 70%, also 28 Fragen richtig beantwortet werden müssen. Die Prüfung erfolgt durch eine Sicherheitsfachkraft oder akkreditierte Personenzertifizierungsstelle. Die Zertifikate der operativ tätigen Mitarbeiter hat 10 Jahre Gültigkeit.
Die Ausbildung der operativ tätigen Führungskräfte kann unternehmensintern, durch externe Schulungsorganisationen oder im Selbststudium vorgenommen werden. Am Ende der 3 tägigen Schulung (bei gut vorgebildeten MitarbeiterInnen 1 Tag) ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Bei diesem Multiple-Choice-Test (1 von 4 Möglichkeiten ist richtig) müssen 70 Fragen aus 14 Sachgebieten innerhalb von 105 Minuten ohne Hilfsmittel bearbeitet werden, wobei mind. 70%, also 49 Fragen richtig beantwortet werden müssen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch eine durch eine vom SK-SCC Austria anerkannte Prüfungsorganisation. Die Zertifikate der operativ tätigen Führungskräfte hat 10 Jahre Gültigkeit.

Zertifizierungsprozess SCC / SCP

Der Aufbau eines einheitlichen Systems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz entsprechend der SGU- Checklisten SCC bzw. SCP dauert etwa 4-8 Monate (Erfahrungswert):

Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei Jahre) muss sich der Zertifizierer regelmäßig (mindestens einmal jährlich) von der Gültigkeit des Zertifkates überzeugen. Hierfür führt er periodisch Audits durch, die wiederum auf einem Auditplan beruhen, der vom Auditor erstellt wurde. Bei den Audits muss sichergestellt werden, dass alle für das SGU-Managementsystem – SCC/SCP relevanten Arbeiten mindestens einmal während der Dreijahresperiode ausgewertet werden.

Bei den Audits muss die Unfallstatistik vorgelegt werden, die von der Geschäftsführung gegen-gezeichnet wird. Nach Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann das Unternehmen das Zertifikat verlängern lassen. In diesem Fall hat der Zertifizierer in einem Wiederholungsaudit die komplette Bewertung durchzuführen.

Elemente der SCC*/**/P und SCP-Checklisten

Elemente des SGU-Managementsystems SCC*/**/P

  1. Sicherheit und Gesundheit sowie Schutz der Umwelt (SGU): Politik, Organisation und Engagement des Managements
  2. SGU-Gefährdungsermittlung
  3. SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  4. SGU-Bewusstsein
  5. SGU-Projektplan
  6. Umweltschutz
  7. Vorbereitung auf Notfallsituationen
  8. Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltinspektionen
  9. Arbeitsmedizinische Betreuung
  10. Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
  11. Beschaffung von Dienstleistungen
  12. Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen u. unsicheren Situationen

Elemente des SGU-Managementsystems SCP

  1. Sicherheit und Gesundheit sowie Schutz der Umwelt (SGU): Politik, Organisation und Engagement des Managements
  2. SGU-Gefährdungsermittlung
  3. SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
  4. SGU-Bewusstsein
  5. SGU-Projektbetreuung
  6. Arbeitsmedizinische Betreuung
  7. Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen u. unsicheren Situationen

(Versionen 2011)

UNSERE LEISTUNGEN

  • Aufnahme des IST-Zustandes anhand der SCC */**/P
  • Einführung der am Projekt beteiligten MitarbeiterInnen.
  • Beratung und Unterstützung beim Aufbau bzw. Anpassung Ihres SGU-Systems gemäß den Anforderungen von SCC / SCP.
  • Erstellung der notwendigen SGU-Dokumentation mit SGU-Handbuch, Prozessbeschreibungen, Dokumenten, Formularen, Anweisungen und Hilfsmittel.
  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahren gemäß ASchG und BauV auf Baustellen.
  • Beratung und Unterstützung bei der Implementierung des SGU-Systems in bereits vorhandene Managementsysteme.
  • Durchführung und Auswertung von internen Audits.
  • Unterstützung bei der Erhebung und Planung von Mitarbeiterschulungen sowie Durchführung von Schulung der operativ tätigen Führungskräfte und Mitarbeiter sowie Abnahme der Prüfungen.
  • Angebotslegung für die Zertifizierung des SGU-Systems
  • Unterstützung während des gesamten Zertifizierungsprozesses.

Für nähere Informationen zu unseren Leistungen in diesem Bereich kontaktieren Sie bitte den Ansprechpartner der Die erfahrenen Berater der KPMA übernehmen die umfassende Betreuung im Bereich der Implementierung eines Umweltmanagementsystems. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der KPMA in diesem Bereich.
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