SCC (Safety Certificate Contractors) Schulungen und anerkannte SGU-Prüfungen
In der Industrie, insbesondere auf Kraftwerksgeländen und der (petro-)chemischen Industrie, werden regelmäßig Fremdfirmen, sogenannte Kontraktoren oder Subunternehmen, eingesetzt. Um einen einheitlichen international anerkannten Sicherheitsstandard zu gewährleisten, fordern die Industriebetriebe von den Kontraktoren Nachweise über die Kenntnisse zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Daher wird im deutschsprachigen Raum auch oft von einer SGU-Schulung/Prüfung gesprochen.
Ziel dieser Schulung ist es, Kenntnisse über sicherheitsgerechtes Verhalten zu vertiefen, und den Teilnehmern die Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Bereich der Arbeitssicherheit zu vermitteln.
Die Mitarbeiterschulung sowie eine Unternehmenszertifizierung nach dem SCC Regelwerk geben Ihnen die Möglichkeit, bei Ausschreibungen die Kriterien als A-Kunde zu erfüllen, um entsprechend an der Auftragsvergabe erfolgreich teilzunehmen. Gleichzeitig hat der Auftraggeber die Garantie, dass Sie auf seinem Betriebsgelände den Standard bezüglich Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz einhalten.
Schulungen für operativ tätige Mitarbeiter (SCC/SCP)
Die Schulung vermittelt operativ tätigen Mitarbeitern die grundlegenden Aspekte des SCC-Sicherheitsstandards: Grundkenntnisse über die gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, die häufigsten Unfallursachen und sicherheitsgerechtes Verhalten zur Vermeidung von Unfällen. Durch die Teilnahme an dieser Schulung leisten Ihre operativen Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zum störungsfreien Betrieb Ihres Unternehmens.
Erfahrungsgemäß empfiehlt sich die Teilnahme an der zweitägigen Schulung (bzw. dreitägigen Schulung bei fehlender Berufsausbildung), um sich das nötige Grundlagenwissen zum Bestehen der Prüfung gemäß SCC Dokument 018 anzueignen.
Für Personen ohne staatlich abgeschlossene Berufsausbildung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. gleichwertiger oder höherwertiger Ausbildung wird für die Teilnahme an der Prüfung eine 24 Unterrichtseinheiten umfassende Schulung vorausgesetzt.
Wählen Sie hier die gewünschte SCC Schulung und anerkannte SGU-Prüfung gemäß SCC Dok. 018 aus:
1 TAG
Für operative Mitarbeiter mit fundierten Kenntnissen im SGU-Bereich und Ausbildungsnachweis
Schulungen für operativ tätige Führungskräfte (SCC/SCP)
Die zweitägige Schulung (bzw. dreitägige Schulung bei fehlender Berufsausbildung) gemäß SCC Dokument 017 ist für die Belange von operativ tätigen Führungskräften von Kontraktoren konzipiert. Sie vermittelt Ihnen die grundlegenden Aspekte des SCC-Sicherheitsstandards sowie umfassende Kenntnisse über Inhalte und Verfahren des Sicherheitsmanagements nach dem Zertifizierungssystem SCC. So sind Sie in der Lage, bei der Gestaltung und Umsetzung der entsprechenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltpolitik in Ihrem Unternehmen qualifiziert mitzuwirken.
Wählen Sie hier die gewünschte SCC Schulung und anerkannte SGU-Prüfung gemäß SCC Dok. 017 aus:
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Empfohlen für operative Führungskräfte mit Ausbildungsnachweis
Das zweitägige Seminar qualifiziert vom Unternehmen beauftragte Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt das Unternehmen bei der Durchführung erforderlicher Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Insbesondere muss er sich vom Vorhandensein und von der ordnungsgemäßen Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam machen. Das Seminar schließt mit einer Prüfung ab. Die Teilnehmer erhalten anschließend ein Zertifikat, das die Qualifikation dokumentiert.
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Wir bieten Ihnen eine besondere Schulung mit einem praxisorientierten Vortrag und realitätsnaher Simulation der Brandklassen nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 an.
Während dieser Schulung vermitteln Ihnen erfahrene Dozenten die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Brandschutz- und Evakuierungshelfers sowie die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall (Brandmeldung, Bekämpfung von Entstehungsbränden, Räumung/Evakuierung des Gebäudes).
Anschließend werden Ihnen praktische Beispiele vorgeführt, wie z. B.: Was passiert mit einer Spraydose, wenn diese mit Feuer in Berührung kommt? Wie entsteht ein Fettbrand? Was passiert, wenn Wasser auf brennendes Öl gegossen wird?
Sie werden die Handhabung von Feuerlöschern erlernen und selber ein Übungsfeuer an einem Simulationsgerät löschen.
Die Ernennung zum/zur Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in erfolgt u.a. auf der Basis des §10 Arbeitsschutzgesetz Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen und der Unfallverhütungsvorschrift– Grundsätze der Prävention (DGUV V1).
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen
Grundlagen zum Brandschutzhelfer (u.a. Aufgaben und Stellung in der betrieblichen Organisation)
Grundlagen zum Brandschutz in Theorie und Praxis (u.a. Verbrennungsvorgang, Brandklassen, Löschmittel, Wirkungsweise von Feuerlöschern)
Betriebliche Organisation im Brandschutz (Brandschutzordnung, Alarmierung im Notfall, Flucht- und Rettungswege)
Technische Brandschutzeinrichtungen
Richtiges Verhalten im Evakuierungs-, Not- und Brandfall
Grundlagen zur Evakuierung
Aufgaben des Evakuierungshelfers
Verhalten am Sammelplatz
Evakuierungskonzept
Richtiges Verhalten im Evakuierungs-, Not- und Brandfall
Evakuierungsübungen
Praktische Feuerlöschübung
Zielgruppe: Alle Personen aus einem Unternehmen, die als Brandschutz- und Evakuierungshelfer tätig werden sollen. Diese werden nach abgeschlossener Schulung vom Unternehmen ernannt.
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Empfohlen für operative Führungskräfte mit Ausbildungsnachweis
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